Der Petent –  Kummerkasten under Fire

Dieser flapsige Umgang mit dem Petitionsrecht stiftet lediglich Verwirrung und ist Petenten gegenüber mißachtend und unwürdig.

Das Petitionrecht ist in Artikel 17 Grundgesetz und in den Länderverfassungen geregelt. Es steht jedem Bürger offen. Viele Unterschriften und Klicks braucht man dazu nicht, sondern eine Beschwernis, die sich weder juristisch noch administrativ bewältigen lässt. Dass das globale Altruismusgewebe für jedes beliebige Thema  Klickmaschinen bereitstellt und das alles „Petition“ nennt, ist nicht das, was der Gesetzgeber gewollt hat. Dass man Onlinemöglichkeiten eröffnet, das ist okay, dass aber Konzerne ihre Marktmacht damit festigen, ist eine Entgleisung. Ich kenne Petenten, die ganz allein mit einer Petition und gutem Grund und der Unterstützung eines Petitionausschusses (das ist ein Parlamentsausschuss) kirchliche Einrichtungen in die Knie gezwungen haben. Das ist eine Erfolgsgeschichte, die bis heute sogar ganz ohne Klickbaiting auskommt. Es hat ja nicht derjenige ein berechtigtes Anliegen, der viele hinter sich versammelt, sondern der, der ins Abseits gestellt wird, obwohl man ihm nichts vorwerfen kann.

Dass man eine Betroffenheit mitfühlt, das sagt man schnell daher. Eine wirkliche Betroffenheit ist etwas anderes.

Kommentar

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