Generalbundesanwalt

Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter. Er ist in Deutschland der oberste Strafverfolger aber auch an Weisungen der Regierung gebunden. Beide Aufgaben lassen sich nicht vernünftig verbinden: In Ernstfällen leidet die Loyalität oder die Ausrichtung an Recht und Gesetz.
Ein typisches Beispiel dafür erleben wir gerade: Der GBA hat bei dem unzweifelhaft bestehenden Anfangsverdacht gegen den us-amerikanischen Geheimdienst NSA zu ermitteln. Dieser Geheimdienst hat nachweislich quer durch die Republik gelauscht und Daten auf die Seite gebracht. Das ist strafbar. Das Ermittlungsergebnis ist dann die Grundlage, eine Anklage zu erheben oder zu verwerfen. Aber soweit ist der GBA noch nicht. Er zögert seit nunmehr einem Jahr die Ermittlungen heraus und sagt dann, dass die Ermittlung zu keinem Ergebnis führen wird. Aber das kann er doch gar nicht wissen, wenn er erst gar nicht ermittelt hat. Auf öffentlichen Druck legt er nun nach, dass die Ermittlungsbehörden gar kein Werkzeug haben, die Ermittlungen zu führen. Das entspricht der Logik der Bundesregierung, dass Freunde sich nicht bespitzeln, weil eine Bespitzelung mit einem Freundschaftsverhältnis unvereinbar wäre, und dass man deshalb den USA ohne Weiteres die Freundschaftsversicherung und die damit verbundene Behauptung abnehme, dass derart fiese Sachen nicht stattfinden. Die Bundesregierung ist aber mittlerweile etwas weiter in der Argumentation als der GBA es wahrhaben will. Man kommt nämlich nicht daran vorbei, dass der Freundschaftsstatus fragwürdig ist, weil tatsächlich abgehört wurde. Jetzt muss der GBA also schnell aufnehmen, dass der Ermittlung lediglich das fehlende Werkzeug im Weg steht. Also werden die Ermittlungsbehörden nun eine fundamental neue Fachlichkeit zur Ermittlung von Geheimdienstaktivitäten entwickeln und dann doch ermitteln. Bis dahin wird offenbar auch für den GBA die Erkenntnis reifen, dass die Ausspähung von Bürgerdaten noch sehr viel verwerflicher ist, als die Ausspähung seiner Dienstherrin, der Bundeskanzlerin. Denn der Souverän ist nun mal dass Volk. Es bleibt trotzdem eine höchst ungleiche Ausgangsposition für Räuber und Gendarm. Die unglückliche Figur zwischen seinen beiden Aufträgen wird der GBA wohl nicht ablegen können.

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