Denk mal!

Die Skulptur des ersten Ruhrbischofs Hengsbach will das Bistum von einem öffentlichen Ort in der Stadt Essen entfernen, weil es posthum ernsthafte Hinweise gibt, dass der Bischof sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hatte.

Für derart skurrile Kunstwerke kenne ich kein passendes Museum. Gleichwohl ist es gerade jetzt sammelwürdig. Es wird mutmaßlich in einer heimlichen und gottverlassenen Privatkapelle landen, wenn es nicht unhistorisch in aller Öffentlichkeit geschleift wird. Es würde gegebenenfalls und bedauerlicherweise nur die öffentliche Berichterstattung von einem finalen Ereignis überdauern.

Die Künstlerin Silke Rehberg hatte die Auftragsarbeit geschaffen und hat sie urheberrechtlich zu vertreten. Ihr Vorschlag ist es nun, die Skulptur als Folge der aktuellen Diskussion zu verdrehen und auf den Kopf zu stellen. Man würde, wenn man der Künstlerin folgt, aus einem immer schon kultig-fragwürdigen Denkmal ein echtes „Denk mal“ machen, ohne abermals etwas unter den Teppich zu kehren.

Nachtrag am 25. September 2023:

Damit bloß niemand eine bessere Lösung findet: Gut verzurrt wird das Denkmal auf einen Lastwagen verfrachtet. Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn.

Update für Kunstwerke

Große Künstler haben immer schon Updates gemacht, weil sie die vorausgehende Version doch als nicht allzugut verwarfen. Sie haben sie nur anders nennen müssen, weil das Update bis vor kurzem außerhalb der verwendeten Begriffe lag. Viele Künstler vernichten mit der Fertigstellung der neuen, die alte Version. Manche Künstler lassen verworfene Versionen und andere dem Werk zugeordnete Vorarbeiten aber auch überleben. Dadurch wird nicht nur für das Zustandekommen von Kunstwerken sensibilisiert. Es lassen sich damit auch gute Geschäfte machen.

Arbeitet der Künstler analog, ist die Arbeit mit Updates insgesamt ein aufwändiger und teurer Arbeitsstil. Die meisten bildenden Künstler beschränken sich darauf, irgendeine Fassung als letzgültig zu bestimmen und dem Anspruch auf eine ewige Updatearbeit auszuweichen. Mit dieser Unvollkommenheit muss er dann leben. Digital wäre es ihm möglich, mehr noch als der Häuptling, der tausende von Nachkommen zeugt, die ganze Welt mit einem Kunstwerk zu beglücken. Er kann die Kunstwerke durch unendlich vielen Algorithmen laufen lassen und unendlich viele Varianten in Umlauf bringen.
Keith Haring, der zu früh verstorbene Graffitiheld, der die Anfänge der digitalen Kunst noch erlebt hat, hat einmal die Idee vorweggenommen, man könne seine Kunst durch die Welt spammen und jeder Mensch könne sie aufnehmen und in anderen Zusammenhängen verarbeiten und ganz nebenbei dabei helfen, sie zum Gemeingut machen.
Ach wie kleinlich sind doch die Profiteure am Kunstmarkt, denen schon kleine Druckauflagen zum Gräuel werden, weil ihnen bei aller Vielfalt schnell die Urheber- und Nutzungsrechte am Einzigartigen zu entgleiten drohen.

Über die Eigentümlichkeit der Kunst

Während der Begriff Beute eine lange Geschichte hat, wird der Begriff der Beutekunst so gehandhabt, als sei die Kunst als Beute eng mit dem Nationalsozialismus des 20. Jahrhunderts verbunden. Der Begriff Beutekunst nutzt zur vermeintlichen eigenen Wirksamkeit die Kunst als Ware, ohne am Ende wählerisch zu sein.
Ob die Kunst zur Ware taugt, ist damit zwar beantwortet. Welchen Wert sie hat, bleibt aber offen, wenn man einfach einmal den Marktpreis ignoriert. Dabei stellt sich die heute pervertierte Antwort auf die Frage nach dem Wert der Kunst immer schon. Der hohe Wert der Kunst besteht allgemein darin, dass sie eine nur scheinbar überflüssige Ansicht liefert, die deshalb bedeutungsvoll ist, weil sie nicht bestellt, also frei ist, den Staus quo zu kommentieren und damit über das hinaus zuweisen, was uns immer schon umgibt. Kunst ist damit unbezahlbar. Wenn der Kunsthandel Preise hervorbringt, die es dem Künstler unmöglich macht, seine eigenen Werke zu kaufen, dann wird unmittelbar deutlich, dass der Preis der Kunst den eigentlichen Wert der Kunst nicht abbildet. Der Preis sorgt allerdings dafür, dass die Kunst elitär bewacht wird und breite Bevölkerungsschichten davon abhält, den eigentlichen Wert der Kunst aufzunehmen, weil schließlich teure Kunst als gute Kunst behandelt und gehandelt wird. Kunst bleibt schließlich elitär der Kunstbranche, den reichen Leuten und der kleinen Gruppe der Bildungsbürger vorbehalten, die den Weg zum Kunstwerk gehen wollen und bezahlen können.
Es wird Zeit, dass die gefangen genommene Kunst aus dem Zwang zur Vermarktung befreit wird, und in die Auseinandersetzung der Menschen zurück gegeben wird. Das wirtschaftliche Konzept von Wachstum und Gewinnmaximierung ist vielfach umstritten. In der Kunst zeigt sich die Unzulänglichkeit und Teilhabefeindlichkeit dieses Konzepts des modernen Wirtschaftens.
Die aktuelle Diskussion (2013) um die versprengte Beutekunst aus der Zeit des Nationalsozialismus vermittelt auch, dass das Privateigentum an der Kunst ein Übel ist, das es zuvor schon gab und das bis heute andauert.
Ich wage deshalb die These, dass bezahlte Kunst per se Beutekunst ist. Respektiere ich eine Bagatellgrenze, etwa von einem durchschnittlichen Monatsgehalt für den Privatbesitz von Kunst, dann ist doch jede Kunst im Eigentum, die darüber hinaus geht, eine Beutekunst. Denn sie bedient sich der Ausgrenzung und nutzt Finanzierungsmittel, die sich bereits im Missverhältnis von Arbeit und Kapital in Ausbeutungen und aus Überfluss generiert und sogar im Kunstbetrieb regenerieren. Die Kunst der Museen und des Privatbesitzes hat die Moral der Wertangemessenheit und der Gemeindienlichkeit zunächst nicht auf ihrer Seite. Dieser Mangel kann nur ausgeglichen werden, wenn die Kunst ohne wenn und aber an den Menschen gebracht wird. Der Weg zum Bürger bleibt aber bisher in armseligen Arthotheken und freiem Zutritt an ausgesuchten Tagen stecken.
Beutekunst – dieser oder jener Prägung – gehört schonungslos in die Öffentlichkeit. Wem sie eigentumsrechtlich gehört, ist dabei vollkommen gleichgültig. Immer schon wurde Kunst zur Beute gemacht, um dann nach eine Tilgung des Beutemakels vom nächsten Dieb erbeutet zu werden uns so weiter. Es darf deshalb eine Rückgabe von Beutekunst so wenig geben, wie die absolute Sicherheit, im Besitz eines Kunstwerks zu sein. Im unverrückbaren Besitz verschließt sie die Kunst vor der Erkenntnis. 
Was macht also die Nofretete in Berlin? Sie ist Beutekunst! Ihre Abschiebung nach Ägypten, ihrer alten Heimat, ändert daran nichts. Der öffentliche Zugang zu ihr muss hier wir dort bewerkstelligt werden. Und wie ist es mit dem Bernsteinzimmer? Ebenso! Für Geld kann man dabei selbstverständlich auch andere Positionen einnehmen.
Die 1400 Kunstwerke, die mit abenteuerlichen Strategien und obskuren Gewinnabsichten aus der Zeit des Nationalsozialismus bis heute verschollen waren und über die jetzt gerade öffentlich diskutiert wird, gehören nur in die Öffentlichkeit, sonst nirgendwo hin!