Zwischengefunkt

Ein Star des deutschen Fußballs – Jérôme Boateng – ist derzeit ohne Verein. Im Hintergrund ist es nicht ohne Bedeutung, dass ein Gericht noch einmal darüber entscheiden muss, ob er seiner Partnerin gegenüber gewalttätig war. In vorausgegangenem Urteil in dieser Sache wurde er zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Gerichtlicherseits geht es aber nun wohl nicht mehr um unsichere Beweismittel, sondern allein um die Befangenheit eines Richters.

Wie dem auch sei, der FC Bayern will seinen Exspieler jetzt wohl neu verpflichten und argumentiert schräger als vertretbar zwischen „Sport“ und Privat“.

Der Geist der „Unschuldsvermutung“ – ein strategischer Rechtsbegriff, der überhaupt nicht für den alltäglichen Gebrauch kultiviert ist – soll davon ablenkt, dass sich gerade der Nichtjurist auch bei vermeintlich ungeklärten oder unentschiedenen Vorkommnissen ja verantwortbar verhalten muss. Wenn man das geschickt umgehen will, dann kommt das Zauberwort von der Unschuldsvermutung auf den Tisch. Also: laufende Gerichtsverfahren verhindern unsere Meinungsbildung nicht. Das Leben geht weiter.

Mal angenommen: Der Jupp verprügelt ständig seine Frau. Und ich spiele mit ihm regelmäßig Karten. Und jetzt soll ich eine zweckentfremdete Unschuldsvermutung ins Spiel bringen, damit alles so weiter läuft, wie bisher? – Schmuddeliger kann man kaum argumentieren.

Aber jetzt (einige Wochen später): Boateng hat nun wohl in den USA einen Verein gefunden. 

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