Bürgerrat fordert kostenloses gutes Essen für alle Schulkinder

Ein erstmalig eingerichteter Bürgerrat hat das Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Und nun liegen die Ergebnisse öffentlich vor.

Der Bürgerrat spricht mangels Tradition so eines Gremiums zur Ergänzung der parlamentarischen Willensbildung als eine Art Seele des Volkes und liefert damit dann auch ein  volkstümliches Ergebnis. So, wie die Bauern in dieser Zeit als Überzeugungsvehikel die Kraft der Treckermotoren einsetzen, so setzt der Bürgerrat im Ergebnis auf den „gesunden Menschenverstand“, der auf kollektiven Hunger mit Speisung reagiert. Politik müsste intelligenter reagieren.

Dass die immer wieder beklagte „Kinderarmut“ eine Armut der Familien dieser Kinder ist und ein Abbild sozialer Ungerechtigkeit, wird gern übergangen. Kindern zu helfen ist Ehrensache. Aber damit direkt auch noch die soziale Lage geradebiegen, das will man dann doch nicht. Man führt die amerikanische Geschichte vom Selfmademan ins Feld, der könne, wenn er wolle für sich und dann auch noch für Frau und Kinder. Sie sind also selbst schuld – diese armen Leute! – Nur den endgültig Abgehängten hilft man dann in Nächstenliebe.

Die historisch veränderte Familie hat einiges beibehalten. Sie ist nicht nur eine überschaubare Wirtschaftsgemeinschaft, sondern zugleich eine soziale Gemeinschaft mit intensiver Zugehörigkeit. Alle Wechselfälle des Lebens haben ihren Widerhall im Beziehungsgeflecht der Familie mit allen Betroffenheiten und Ereignissen des Glücks, des Leids und den damit verbundenen Selbstheilungskräften der Familie. In der Anerkennung dessen sind eine Familienpolitik, ein Familienministerium und eine bürokratische Vielfalt entstanden, die insbesondere auch den Kindern zugute kommt.

In den letzten Jahren sind nun aber die hilfebedürftigen Familien symptomatisch an „Tafeln“ weitergerecht worden, weil das Bürgergeld nicht einmal dem rechnerisch und rechtlich feststehenden Existenzminimum gerecht wird. Das Bürgergeld allein lässt die betroffenen Menschen hungrig und auch sonst defizitär zurück. Die Kinder sind davon besonders betroffen, weil die Familien ihre Kinder nur unzureichend vor der Übermacht der Armutseinbrüche schützen können.

Das familienbezogene Elend spiegelt sich selbstverständlich in den außerschulischen Kontakten der Kinder. Mangelnde Bildung, Begrenzungen im Sprachgebrauch, Hunger und Angst sind also auch in der Schule allgegenwärtig.

Anstatt die Familien und damit auch deren Kinder angemessen zu fördern, macht man, was der traditionell gehobene Helfer schon lange so macht. Er sorgt für ein wohlernährtes Kind und lässt dessen Familie außerhalb der Betrachtung. Man kann sogar sagen, die dem Reichtum etwas näheren Helfer springen für die Familie in die Sorge um deren Kinder ein. Ehrlich betrachtet ist das ein kalter Entzug eines wichtigen Teils des Sorgerechts verbunden mit der Idee, mit gurkenbelegten Erlebnisbrötchen könne man zeigen, dass die Eltern immer alles nur falsch machen. Würde man das Elternrecht so ernst nehmen, wie es der Gesetzgeber verlangt, würde die Ernährung nicht zur optimierten Schulspeisung, sondern zu einem Familiengericht, bei dem alle auf ihre Kosten kommen.

So, wie die Tafeln dem Staat erlauben, bei der gesetzlich verpflichtenden Versorgung der Hilfebedürftigen zu sparen und den Rechtsanspruch durch Samaritergaben zu ersetzen, sollen jetzt die Kinder erfahren, was gesundes Essen ist, das es es dann exklusiv in der Schule gibt.

Richtig wäre es dagegen, die Familien zu befähigen, ihre Versorgung mit Essen wieder selbst in die Hand zu nehmen. Dazu kann man auch eine Menge entwickeln und übergangsweise sogar auf die Tradition der Butterbrote zurückgreifen, die über Generationen Arbeitnehmer und auch Schüler ernährt haben.

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