Ich habe schon oft etwas über Beutekunst und die Beninbronzen geschrieben.
Das Fazit ist – ganz kurz:
1 Kunst gehört der Öffentlichkeit. Erst die Vermarktung erschafft Preise, die von ausgesuchten Kunstwerken losgelöst sind.
2 Kunst hat selten einen festen Ort und kann im Prinzip fest überall öffentlich verfügbar sein.
3 Geraubte Kunst ist kein Sonderfall. Vielmehr gehört es immer schon zur Kriegsführung (im weitesten Sinn) staatlich und auch privat Kunst zu enteignen oder mit Druckmitteln billig zu bekommen.
4 Meist kann man Beutekunst gar nicht zurückgeben, weil es Zweifel am rechtmäßigen Vorbesitzer gibt oder weil sich durch den Gang der Geschichte kein ehemaliger Eigentümer feststellen lässt.
5 Das Königreich Benin – dem die besagten Bronzen entstammen – hat als zweifelhaften Rechtsnachfolger Nigeria, das noch in den 60er Jahren die Neugründung des Staates Benin mit Gewalt verhindert hat und nun die Schätze droht zu verscherbeln.