Irrtum

Wenn es darum geht, dem Gebilde IS – islamischen Staat – den Krieg zu erklären, ist immer wieder die Frage zu beantworten, ob es sich dabei tatsächlich um einen Staat oder um eine Verbrecherorganisation handelt. Das Völkerrecht macht unter Umständen zur Legitimation eines Kampfeinsatzes zur Voraussetzung, dass es ein Staat ist. Daraus leitet so mancher Politiker eine windige Definition ab, in dem er gern von Kampfeinsatz, nicht jedoch von Krieg spricht, weil angeblich Kriege nur zwischen Staaten geführt werden.
Damit macht er der Gemeinschaft der Sprechenden nicht nur das Privileg streitig, über Wortbedeutungen selbst zu entscheiden. Er verfolgt zudem eine eigenwillig fehlgeleitete Rechtsinterpretation.
Ob also dieser IS ein Staat ist, hängt tatsächlich nicht vom Belieben der Widersacher ab. Ein formaler Akt der Anerkennung ist also ebenso unbedeutend, wie eine de facto Anerkennung durch schlüssiges Handeln, wie also die Verwendung des Wortes Krieg. Vielmehr ist von einem Staat die Rede, wenn das in Frage stehende Gebilde bestimmte Eigenschaften aufweist. Diese Eigenschaften sind nicht normiert. Nach allgemeinem Verständnis gehören aber wohl ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsmacht auf alle Fälle dazu. Es ist also auch völkerrechtlich nicht unwahrscheinlich, dass der IS ein Staat ist, ohne dass jemand daran etwas ändern kann. Man kann es nur feststellen.
Wichtig ist mir also, der Sichtweise bestimmter Widersacher entgegen zu treten, sie könnten über die Rechtshandhabung selbst bestimmen und auch noch die Wortwahl vorschreiben.
Um es einmal relativ zu formulieren: Eigentlich merkt ja der Dümmste, dass der militärische Einsatz von Truppen immer sehr viel mehr Krieg ist, als der Frieden.

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