Aus dem Zyklus: Einmischung in innere Angelegenheiten

Im Kalten Krieg, als es noch den Ostblock und den selten so benannten Westblock gab, wurden grenzüberschreitende Themen stets von der anderen Seite mit der Bemerkung gekontert, man verbitte sich eine Einmischung in innere Angelegenheiten.

Danach wurde dieser leere Hinweis fallen gelassen. „Ich würde dir gern dem Mund verbieten“, war die anmaßende und undurchsetzbare Botschaft.

Ab und zu flackert die Redewendung allerdings in der bewährten Tradition noch einmal auf, wenn regierende Ganoven Widerspruch aus der Weltgemeinschaft wittern. Jetzt ist Herr Erdogan einmal wieder dran: „Niemand hat das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei einzumischen“

Es gibt im Grunde nur zwei Dinge, die eine Einmischung zum Problem werden lassen.

• Lebensintime Dinge und schützenswerte personenbezogener Daten gehen niemanden etwas an.

•Eingriffe in die demokratische Willensbildung und Abläufe, also in die Souveränität durch fremde Mächte, heben einen Staat aus den Angeln.

Alles andere kann im Prinzip von extern kommentiert, gefordert oder verurteilt werden. Wenn es um die Wahrnehmung von Grundrechten und den Mangel an Rechtsstaatlichkeit geht, dann kann es sogar zwingend geboten zu sein, einen unerwünschten Widerspruch zu leisten.

Herr Erdogan bemüht eine längst verbrauchte Floskel ohne Wirkung, um sich vor Widerspruch zu schützen. Das zementiert die ideologische Einsamkeit des Diktators.

Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.