Aus dem Zyklus: Das Haustier als Mensch

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In diesem Webfundstück wir unterschlagen, dass es – in Deutschland – ein Tierschutzrecht gibt, das Tiere artgerecht schützt. Daran lässt sich erforderlichenfalls auch etwas weiter entwickeln.

Andererseits werden Tiere als Ware gehandelt. Kein Hund sucht sich sein Frauchen selbst aus. Diese Leibeigenschaft der Haustiere ist ungerecht, lässt sich aber kaum auflösen, wenn man die Tiere nicht herrenlos am Rand der menschlichen Gesellschaft haben will. Das „Sorgerecht“ für Haustiere zu regeln, bedeutet ja, dass diese Tiere wohl niemals erwachen werden und bis zum Tod den Status als Kind behalten. Dem entsprechend müsste man auch über das Wächteramt des Staates nachdenken, der – auch im Fall der Nichtscheidung – über den Gebrauch des Sorgerechts wacht und bei einem Missbrauch interveniert. 

Ich bin fest der Meinung, dass das Tierschutzrecht die Haustiere realitätsgerecht schützen kann. Eine „Jugendamt“ für kleine und große Hunde und alle Hilfen, die hilfsbedürftigen Menschen zugute kommen, wären nicht tauglich für Tiere. Institutionalisierte Hilfen dieser Art wären auch letztlich unbezahlbar und von Tierbesitzern bis ins Groteske manipulierbar. Der Vormund für erwachsene Hunde bleibt eine nette Illusion, auch wenn alles Gute besser sein müsste.

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