„Könnte 1,8 Milliarden Euro
pro Jahr einsparen
REGIERUNG PRÜFT
STREICHUNG VON
PFLEGEGRAD 1“
FOCUS 28.9.2025
Wird eine Pflegebedürftigkeit beantragt und ist sie auch begründet, dann stellt ein Gutachter zum Einstieg den Pflegegrad 1 fest. Er macht das meistens auch dann, wenn ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt wäre. Offenbar stärkt das seine Position im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Pflegebedürftige selbst ist damit in der Regel zufrieden. Er kennt ja nur sein eigenes Leid. Und es mag ja immer sein, dass es anderen Menschen noch schlechter geht. Die an der Einschätzung beteiligten Angehörigen sehen es meist nicht anders. Für den Pflegegrad 2 muss alles weitaus schlimmer werden. Ich weiß das, weil ich aus Gutachten und gutachtendienlichen Gesprächen um die fehlende Beurteilungstiefe weiß. Die Gutachten sind in der Regel formal und verrechnen Antworten auf vorgegebene Abfragen nach einem spitzfindig durchdachten Punktesystem. Der grundempathische Mensch könnte damit auch ohne Fachkenntnis ein Gutachten fertig bringen.
Wenn nun aber die Regierungsfraktionen – so wie es in diesen Tagen diskutiert wird – den Pflegegrad 1 abschaffen würden, um 1,8 Milliarden Euro einsparen zu können, dann würde das Pflegesystem nicht verbessert, sondern einfach nur der Pflegegrad 2 zum Einstiegspflegegrad werden. Die Variabilität der Pflege würde eingegrenzt und kein einziger Euro eingespart. Weniger Pflegebedürftige gäbe es ja dadurch nicht. Die Qualität der Gutachten ließe sich allerdings verbessern, wenn man das Abfragekorsett aufweichen würde, um die Fachlichkeit der Gutachter höher wert zu schätzen. Das würde gerechter und wohl auch teurer. Gerechtigkeit und Hilfe haben einen Preis.
Von einem nichtfiktiven Fall weiß ich zu berichten. Ich tue das hier nur, um einmal abseits aller Pflegegrade für eine angemessene Pflege zu sensibilisieren:
Der Patient hatte lebenslang eine schwere, angeborene Herzerkrankung kompensiert und nach langen Krankenhausaufenthalten als Kind ein gesundes und eher extrem aktives Leben geführt. Ärzte hatten ein kurzes Leben vorausgesagt und die Familie hatte weitestgehende Normalität zur Orientierung vorgegeben. Mit dem Rentenalter hörten aber trotzdem aus heiterem Himmel die Kompensationsmöglichkeiten des Körpers und auch der Seele auf. Alle Organe des Körpers hatten ihre Grenze erreicht, allen voran eben das Herz. Von der Antragstellung einer Pflegebedürftigkeit bis zum Tod, dauerte es gerade einmal drei Monate. Gewährt wurde – zügig nach der Antragstellung – der Pflegegrad 1. Dann kam ein erster unumgänglicher Krankenhausaufenthalt. Es ging etwas besser und es war hoffnungsfroh. Doch dann konnte man von Tag zu Tag zunehmende Belastungen und Einschränkungen miterleben und es wurde ein Pflegedienst für ausgewählte Hilfen bestimmt. Als dann fast nichts mehr ging, blieb nur der Wunsch des Patienten zu leben und das zu Hause. Eine dann notfallmäßig eingeleitete Krankenhausbehandlung konnte den Tod nach wenigen Tagen nicht verhindern. Drei Wochen vor dem Tod wurde eine Überprüfung des Pflegegrads beantragt, die dann nach dem Tod bearbeitet wurde. Mangels einer Möglichkeit der Begutachtung mit dem Patienten, sollten dann die Angehörigen das für Gutachter konzipierte Kategoriensystem mit Inhalten für eine Entscheidung füllen. Die Angehörigen haben sich geweigert, weil es nicht möglich ist, eine Momentaufnahme zu machen, um einen Status-quo festzustellen, wenn in Windeseile alle Grade bis zum Tod durchlaufen werden. Das wurde dann aber akzeptiert mit der Entscheidung, dass ab Antragstellung der Pflegegrad 5 gilt, also die Endstufe. Es gab also posthum das zum Pflegegrad gehörige Pflegegeld. Die dazu passende Pflege wurde also notgedrungen ohne Pflegedienste geleistet.
Fazit: Geld ist wirklich nicht alles, aber alles ist ohne Geld nichts. Praktische Hilfe kann man nur vielleicht kaufen.
Den Pflegegrad 1 zu streichen ist eine technokratische Zerstörung hilfsbedürftiger Lebenswelten.




