Die neu gewählte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner mag es gern aufgeräumt und erklärt deshalb die Zuständigkeit von Religionsgemeinschaften allgemeinverbindlich: Sie sollen sich um das Religiöse kümmern! – Was immer das sein mag.
Frau Klöckner möchte sich also eine Welt basteln, wie sie ihr in ihrer neuen politischen Aufgabe gefällt. Deshalb weist sie gesellschaftlichen Institutionen eine von ihr gewünschte Aufgabe zu – und macht daraus eine Reglementierung. Damit begrenzt sie in ihren diesbezüglichen Sprüchen die Vielfalt, die wir zum Leben brauchen und mischt sich in die Autonomie anderer ungefragt ein. Ich finde das ideologisch verwegen und hinderlich für die auch menschenrechtlich abgesicherten Freiheitsmöglichkeiten. Eine theologische Dimension hat das schon deshalb nicht, weil man jeder Institution sagen könnte, was sie machen oder bleiben lassen soll.
In der öffentlichen Diskussion nehmen die Institutionen des Religiösen allerdings trotzdem eine religiöse Dimension im Klöcknerschen Statement zum Anlass einer Gegenrede, wehren sich gegen die angedachte Verortung und sagen einmal mehr, was sie selbst in der Welt bewegen sollen, wollen und werden.
Eine diesbezügliche Meinungsäußerung ist zwar grundsätzlich positiv denkwürdig, aber nicht, wenn sie mit einer ordnungspolitischen Attitüde regierungsnaher Kräfte vorgetragen wird.