Pflichtzölibat

Der Zölibat mutiert in diesen Tagen zum Pflichtzölibat. Warum? Die Diskussion von heue wurde mit gleichen Argumenten bereits lange zurückliegend geführt. An Ende der 60er Jahre haben ich – in einem Forschungsprojekt – mit über 50 katholischen Priestern diese Diskussion geführt. Es ging immer um den Zölibat und nicht um das Pflichtzölibat. Dieses erweiterte Wort wurde weder gebraucht noch vermisst. Nach geltendem öffentlichen Recht ist ein Zölibat erst gar nicht denkbar. Deshalb gibt es das Wort lediglich in bestimmten Organisationen des Religiösen, wie zum Beispiel der Katholischen Kirche. Ein eingefleischter Junggeselle käme niemals auf die Idee seinen Lebenswandel als zölibatär zu benennen. Wenn in einer Religionsgemeinschaft eine bestimmte Tätigkeit intern an einen Zölibat gekoppelt wird, dann erwächst daraus auch eine bestimmte Verpflichtung, den Zölibat auch einzuhalten. Nach den Regeln des Gemeinwesens ist der Zölibat so freiwillig, wie das vegane Essen. Einen Pflichtzölibat braucht der sprechende Mensch nicht. Es ist freilich an der Zeit, den Zölibat für alle Fälle nach den Regeln des Gemeinwesens auszugestalten und überall zur freien Disposition zu stellen. Damit wäre dann auch der fiese Kopplungsstrich in Pflicht-Zölibat dem Tod geweiht. 

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