Immer wieder lese ich, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Das ist falsch!
Dieser Fall, dass jemand von Gesetzes wegen für jemanden anderen haftet, ist in Deutschland nirgendwo vorgesehen.
Es ist stets so, dass man lediglich für das haftet, was man selbst anstellt.
So haben die Eltern beispielsweise den Kindern gegenüber eine Aufsichtspflicht. Wenn sie also ihre Kinder nicht sorgfältig beaufsichtigen – das kann von Situation zu Situation und von Kind zu Kind höchst unterschiedlich sein – dann haften sie dafür, aber eben nicht für die Kinder.