Flüchtlinge an die Tafel!

Das Arbeitslosengeld II – im Volksmund Hartz IV genannt – sichert das Existenzminimum, nicht mehr aber auch nicht weniger. Der Namensgeber Peter Hartz ist im Übrigen ein wegen Veruntreuung  verurteilter Verbrecher.

Nun ist die Grenzziehung problematisch und deshalb strittig, wIe das Existenzminimum im Laufe der Zeit einzurichten und anzupassen ist. Es ist aber klar, dass in jedem Fall mehr als das Existenzminimum wünschenswert wäre.

Die Tafeln haben sich Anfang der 90er Jahre zunächst in den Großstädten sehr schnell etabliert, weil sie einer einfachen und unmittelbar einsichtigen Idee folgen: Sie verteilen einen Überschuss (Reichtum) an Bedürftige (Armut). Dabei geht es mit einem Schwerpunkt um Lebensmittel. Sie sind also eine Anlaufstelle für Menschen am Existenzminimum außerhalb zuständiger Behörden.

Eigentlich erweitern die Tafeln mit kostenlosen Lebensmitteln das Existenzminimum und müssten, wenn man gesetzestreu denkt, auf Leistungen des Staates zur Sicherung des Existenzminimums angerechnet werden. Dagegen werden die Gaben der Tafeln bei der Berechnung jedoch ausgespart, weil sie anderenfalls erst gar nicht genutzt würden. Es wäre auch dem Bürger nicht zu vermitteln, wenn private Initiativen zur gerechten Verteilung von Wohlstandsüberschüssen im Endeffekt nur die öffentlichen Haushalte begünstigen würden. Trotzdem ist es so, dass die zuständigen Behörden sich verstärkt eine reduzierte Flexibilität und sogar fehlerhafte Entscheidungen zu Lasten der Hilfebedürftigen leisten können, weil sie sich irgendwie auf die ausgleichende Gerechtigkeit der Tafeln verlassen können. Auch der Gesetzgeber neigt dazu, bei der Neuberechnung der “HartzIV“-Sätze die Tafelzuwendungen klammheimlich mitzudenken. Insofern ist und bleibt die Tafel ein Fremdkörper im Hilfesystem, der sich für eine Instrumentalisierung geradezu anbietet und ihr kaum ausweichen kann. Wenn man sagt, dass der arme Mensch auf die Tafel angewiesen ist, dann bedeutet das eben auch, dass die öffentlichen Leistungen ganz praktisch unterhalb des notwendigen Bedarfs liegen.

Angesichts der aktuellen Versorgung von Flüchtlingen aus aller Welt gilt das Gleiche: Der langjährige Streit darüber, ob Flüchtlinge ein reduziertes Existenzminimum haben, ist beigelegt. Es musste dazu aber auch erst vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden, dass in dieser Beziehung alle Menschen gleich zu behandeln sind. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt für Flüchtlinge die Einzelheiten analog zum Arbeitslosengeld II – allerdings mit Einschränkungen. Wenn nun Flüchtlinge an die Tafel drängen, dann ist ihre Versorgungssituation nicht besser als die eines Einheimischen, der Arbeitslosengeld II bezieht. Es kann allerdings sein, dass der eine oder andere Flüchtling in der Erkundung seines neuen und bisher unbekannten Lebensraums schnell auf die Tafel stößt, ohne deren skizzierte Bedeutung zu verstehen und nachvollziehen zu können und nach langer Entbehrung von den Leistungen der Tafel besonders angezogen wird.

Wenn nun – wie es in einigen Städten erwogen und bereits praktiziert wird – Flüchtlinge von den Tafeln ausgeschlossen werden, gibt es dafür keinen nachvollziehbaren Grund, denn sie teilen die Bedürftigkeit mit anderen armen Menschen. Als Hilfsargument wird jetzt vorgetragen, man wolle mit so einem Ausschluss die Flüchtlinge zur Selbständigkeit erziehen. Offenbar ist das aber nur eine rassistisch angehauchte Schutzbehauptung. Integration erfolgt über Beziehungen und nicht über Regelungen.

Wenn die Vorräte der Tafeln zur Neige gehen würden, und ihre traditionellen Nutzer fürchten müssten, mit den Flüchtlingen um Ressourcen zu kämpfen, dann gäbe es zumindest einen Regelungsbedarf. Das ist aber nicht der Fall! Überwiegend haben die Tafeln eher zu viel als zu wenig zu verteilen und die Hilfsbereitschaft ist weiterhin groß. Vielerorts ernähren die Tafeln in der Not sogar ganze Gruppen von Flüchtlingen, weil die Behörden mit ihren Leistungen nicht rechtzeitig da sind.

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