Spielart des globalen Altruismusgewerbes

Wer weiß es besser als der Beobachter von Facebook und ähnlich heißgelaufenen Webcommunitys:

Wer Zustimmung will, braucht knallharte, einfache Positionen, damit er likefähig bleibt. Ob die Position ethischen, fachlichen und praktisch Ansprüchen genügt, ist dabei unwichtig. Positionen mit Feindbild entsprechen also sehr gut dem Ideal der unbedingten Likefähigkeit.

Jetzt sammeln wenige Manager des Unheils nach diesem Muster verstörte Bürger um sich und um ein Akronym, das eine Bewegung nahelegt, wo es keine gibt. Und in der Gegenbewegung sammeln nun in der Folge selbsternannte Bessermenschen in Pseudopetitionen die „Likes“ für eine Gegenbewegung. Und alle aus dem simulierten antifaschistischen Widerstand machen mit.
Dabei geht es – wie schon in den Wirren der Weimarer Republik – nicht darum, wer die größte Zahl hinter sich weiß, sondern um den herrschaftsfreien Dialog der Subjekte.
Anstatt einer unregierbaren Frontenarithmetik per Mausklick und der Eingliederung in Marschformationen der Widersacher sollte das Gespräch von Angesicht zu Angesicht genutzt werden, die versäumten Grundlagen zu erarbeiten, die ein selbst- und mitverantwortliches Leben in einer vielfältigen, inkludierten Welt erforderlich machen. – Dass das nicht so einfach ist, räume ich ein. Das ist aber auch gut so!
Es wird aber auch unvermeidlich sein, die Bürgerverdrossenheit der professionalisierten Politikerkaste auf den Prüfstand zu stellen und Gerechtigkeit im Wohlstand auf den Weg zu geben anstatt so zu tun, als seien die Bürger verdrossen. Wenn der Bürger den Politiker ablehnen, dann nicht deshalb, weil der Politiker Maut, Soli usw. nicht hinreichend vermittelt hat, sondern weil der Bürger es nicht will, weil es ungerecht ist und den Wohlstand einschränkt.
Nachtrag:
Jetzt passiert, was ich vermutet habe. Das globale Altruismusgewerbe macht den Durchmarsch:
Wer bei #nopegida unterschrieben hat, bekam von Change, der Plattform für Onlinepetitionen, die Empfehlung, das auch bei der Pro-„Pegida“-Aktion zu tun, die nun ebenfalls Gefolgsleute sammelt.
 
Es ist daran zu erinnern, dass die sogenannten Onlinepetitionen ein Geschäft sind, aber keine Petitionen im Sinn des Grundgesetzes, die im Artikel 17 geregelt sind.
 
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