Da capo: die Currywurst

Den Streit um den Ort der ersten Currywurst wird nicht beigelegt, weil man im Gespräch bleiben will. Denn wenn man im Gespräch bleibt, dann verkauft man auch Würste. Und weil die Currywurst nicht das Zeug hat, mit ihr die laufenden Nachrichten zu bestücken, wie beispielsweise das Wetter, wird diese Wurst in sensiblen Situationen für den running Gag in jedes Sommerloch geschoben und verbal eingesoßt.

Beliebt ist dabei die ursprünglich seriöse archäologische Frage nach der Niederkunft der ersten Wurst.

Zwischentrigger: Nach meinem Geschmack ist die Wurst aus Berlin überhaupt keine Currywurst. Deshalb gehen die kulinarischen Sterne ohnehin nach Duisburg.

Es ist ja gerade so, als ob bei der Wahl der besten Bratwurst auch die Blutwurst und andere Würste mitmachen dürfen, weil man sie zur Not auch braten kann. Die „Tote Oma“ (ein Gericht) wäre dann auch ne Currywurst und man hätte ein wildes Homonym konstruiert, eine Vereinigung unterschiedlicher Dinge unter dem selben Namen. Ich bezweifle sogar, dass neue Kulturprodukte, wie Gerichte (!?), von einem ganz konkreten Menschen nach dem Heurekaprinzip erfunden werden. Meistens ist nur die Zeit reif für bestimmte Dinge. Und dann ploppen sie überall auf und man ist verwundert. So sind beispielsweise vor nicht so langer Zeit sehr viele Entwicklungen zusammen gekommen und plötzlich stand da ein Fernsehgerät, das man eigentlich nicht bestellt hatte. Man musste lange überlegen und erproben, was man damit überhaupt machen kann. Zelebrieren wir den Currywursttag wie Halloween und wenden uns getrost den wichtigen Dingen des Lebens zu, wie zum Beispiel dem guten Geschmack, der nicht Geschmackssache ist. Wer je eine schlechte Currywurst gegessen hat, wird wissen, was ich meine. Darüber gibt es keine zwei Meinungen.

Arbeiten wir zur Erbauung an einer Liste aller alliterierten Zeitgenossen wie Peter Pomm, Hertha Heuwer, Gerhard Gösebrecht, Manfred Mann, Marilyn Monroe, Daniel Düsentrieb und Bibbi Blocksberg …

Über die verspätete Anwendung eines vergessenen Paragrafen

Der türkische Präsident Erdoğan wendet sich gegen den Kulturschaffenden Böhmermann, der am Beispiel dieses Herrn Erdoğan in einem Reimwerk vorgetragen hat, was man im Rahmen der Pressefreiheit eigentlich nicht sagen darf 💡. Er soll damit Herrn Erdoğan beleidigt haben. Die entsprechende deutsche Strafrechtsnorm setzt voraus, dass die Bundesregierung eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Wenn so ein vergessener Paragraf von Herrn Erdoğan genutzt wird, dann hat der Gesetzgeber zuvor verschlafen, diesen Paragrafen außer Kraft zu setzen. Die Bundesregierung arbeitet zwar im Namen des Volkes, die rechtliche Entscheidung hat das Volk in seinem Grundgesetz aber auf die Gerichte übertragen. Deshalb ist die Entscheidung Merkels sehr vernünftig, die Entscheidung auch an die Gerichte durchzulassen und ihre Mutmaßung über ein Gedicht für sich zu behalten. Ganz anders, als im Wirkungsbereich Erdoğans gibt es hier in Deutschland keinen zentralen Macher, der sich mit einem Handstreich über alles hinwegsetzt und einmal eben nur macht, was er will, also eben nicht im Namen des Volkes. Nach aller Erfahrung ist das Anliegen Erdoğans  bei deutschen Gerichten gut aufgehoben. Die Freiheitsrechte werden gerade von deutschen Gerichten bisher immer vor den Begehrlichkeiten auch der deutschen Politik geschützt. Das ist auch ihre Aufgabe. Das wird auch im Fall Erdoğan gegen Böhmermann nicht anders sein. Eine Gerichtsentscheidung kann für Herrn Böhmermann schließlich sehr viel mehr sein, als eine opportunistisch zusammengewuselte, abgekürzte Entscheidung aus der Stimmungszentrale der Republik.

Deutungen, die Kanzlerin habe sich aus der Verantwortung entfernt und Böhmermann einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem Neokalifen Erdoğan geopfert, sind bisher von einer Stimmung getragen, die jetzt den Böhmermann kurzfristig retten will. Aber ihm droht ja nicht der Tod im stürmischen Meer. Er kann sich auf viele Freunde und Unterstützer verlassen – und höchstwahrscheinlich auch auf die Gerichte.