Mein Brief an einen Oberbürgermeister

Guten Tag Herr Heinrichs,
Ich habe heute an der Hermann-Gmeiner-Grundschule ein Schild gesehen, das ausdrücklich in ihrem Namen dort steht und das mir Sorge bereitet.

Ich schicke voraus, dass meine Kinder auf dieser Schule waren und dass ich sehr oft auch mit meinen Enkelkindern den Spielplatz der Schule genutzt habe.

Als erstes bereitet mir das Schild sorge, weil damit Gestaltungsfreiräume ohne Grund eingegrenzt werden. Nahezu alle Kommunen nutzen außerhalb der Unterrichtszeiten die Spielplätze öffentlich und inklusiv, anstatt sie zwischendurch ungenutzt zu lassen. Das ist wirtschaftlich und kommt vor allem den Kindern zu Gute, die in verdichteten Lebensräumen andere Spielplätze kaum selbst erreichen können. Sollte es aber tatsächlich einen Grund für die Sperrung geben,  würde er gleichermaßen auf sämtlichen Spielplätzen der Welt gelten und in sofern lebensfremd sein.

Als zweites besorgt mich die bekanntermaßen falsche juristische Klausel, dass Eltern für ihre Kinder haften. Nach deutschem Recht haftet niemand für einen anderen und erst recht nicht Eltern für ihre Kinder. Es könnte wohl so sein, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, was übrigens niemals sehr einfach zu entscheiden ist. In dem Fall würden dann die Eltern für das haften, was sie selbst getan oder eben unterlassen haben. Kinder sind nicht einmal deliktfähig (bis 7 Jahren) oder nur eingeschränkt deliktfähig (bis 18 Jahren).

Würde man korrekt schreiben „Liebe Eltern, passen sie bitte auf ihre Kinder auf!“, wäre das ganze Schild ziemlich entbureaukratisiert und menschenfreundlich.

Mein Rat ist es trotzdem, das Schild einfach nur abzuhängen.

Mit freundlichem Gruß und Glückwunsch zur Wiederwahl
NO

Es ist absehbar, dass es hier einen Nachtrag geben wird.