Über Freiheit und Religion

Kein Mensch kann einem anderen Menschen die Ausübung des Grundrechts auf eine freie Meinungsäußerung verbieten. Daran zu rütteln, würde Entwicklungen zur Vielfalt und Humanität abschneiden.

Wenn Menschen nun irgendeine Religion ins Feld der Debatte führen, die allgemeinverbindlich viel gestattet aber auch einiges verbietet, dann öffnen sie die Tür für alle möglichen Wünsche ihres Gottes und das auch noch mit einem universellen Anspruch.
Vor diesem Gott ist nichts mehr sicher! Er frisst die Menschenrechte!
Wer die grenzenlose Freiheit einschließlich Geschmacklosigkeit und Sarkasmus nicht mag, der muss weggucken und sich selbst um geschmackvollere und weniger sarkastische Beiträge im Wettbewerb freier Meinungen bemühen.
Das Gefühl der Freiheit wird grundlegend verletzt, wenn nun aus den Hochburgen des Islam und den Regierungspalästen vorwiegend islamischer Länder der Ruf kommt, Charlie Hebdo hier und dort und am besten überall aus dem Verkehr zu ziehen. Das schnürt mir und dir den Hals zu.
Religiöse Gefühle gibt es nicht! – Gleichwohl aber das gute Gefühl, frei zu sein!

Falsche Freunde…!?

Gegen die posthume Vereinnahmung der toten Mitarbeiter von Charlie Hebdo wehren sich jetzt die Überlebenden. Sie lehnen die „Freunde“ ab, die sich nun per Mausklick oder Demo millionenfach aufdrängen, weil deren Motive eigentlich nur abseits des Selbstverständnisses von Charlie Hebdo liegen können. Die geschlossene Front der demonstrierenden Politiker gehört ihnen ebenso zu den falschen Freunden wie die Rassisten, die nun strategische Solidarität zeigen.
Diejenigen Politiker, die da in den vorderen Reihen mitmarschiert sind, sind zum großen Teil dafür bekannt, dass sie es mit der Friedfertigkeit selbst nicht so genau nehmen. Die öffentliche Präsenz war – ob mit oder ohne Trauer – politisch vor allem nützlich. Mittlerweile gibt es gottzeidank ja auch eine öffentliche Debatte über diejenigen, die die Ereignisse in Paris zum eigenen Vorteil instrumentalisieren. Allein das Geschäft mit dem Logo „Je suis Charlie“ von Joachim Roncin haben T-Shirthersteller und sogar Geschäftemacher aktiviert, die sich das Logo als gute Einnahmequelle schützen lassen wollte.

Es war also wohl doch durchgängig kein Platz für tränenverwaschene Worte, die eine umfassende Solidarität in trunkenem Mitgefühl ausdrücken, so wie es das Erste Deutsche Fernsehen uns mit der Überschrift „Paris trauert!“ weiß machen wollte.
Die begleitende Presse hätte nicht die Aufgabe haben sollen, die Situation katalytisch auf die Spitze zu treiben und auch noch Menschen ins Feld zu führen, die ihr Land lieben.
Die hat es wohl versäumt, gerade in dieser Situation auf trennscharfe Begriffe zu setzen und einen journalistischen Mehrwert zu markieren.
Ich schätze auch das Spiel mit der Sprache, aber eben nicht als journalistische Nebelmaschine.

Annäherungen an den Islam

Ich habe gerade Stimmen aus Moscheen zu den Attentaten in Paris in der Presse recherchiert.

Die Essenz ist,

  • dass die Morde der Terroristen zu verurteilen sind,
  • dass die Morde aber mit dem Islam nichts zu tun haben und
  • dass (unabhängig davon) die islamkritischen Karikaturen auf keinen Fall zu tolerieren sind.

Zwischen Ankara, Kairo und Teheran kursiert dann auch die Expertenposition aus der Islamwissenschaft und der ihr zugeordneten Politik und Presse, dass man wählerischer sein muss, die kritischen Karikaturen zur Gefälligkeit Allahs auszurotten.

Man kann das so lesen, dass Karikaturisten Übergriffe selbst zu verantworten haben und dass die Errungenschaft der Freiheit, der herrschenden islamischen Vorstellung vom Kritikverbot in islamischen Zusammenhängen unbedingt unterzuordnen ist.
Satirezeitschriften auch in vorrangig islamischen Ländern wird dem entsprechend offen gedroht.

Haben die Terroristen in Paris also nur die falsche Methode gewählt?

Bei aller Freundschaft mit vielen Moslems:
Ich brauche jetzt ein Bekenntnis zum Islam, der sich auch um seine Fehlentwicklungen kümmert und ein Bekenntnis zur ungebremsten Meinungsfreiheit, einschließlich jeder Form der Kritik auch an Religionen und dem damit verbundenen Humor und Sarkasmus.
Die Religionsfreiheit gilt im Rahmen verbindlichen Rechts, nicht darüber hinaus.

Religiöse Gefühle gibt es nicht!

Es gibt allerdings unzählige Versuche, Gefühle aus einer Bindung zur Religion heraus zu interpretieren.

Die gerade wieder aktualisierte Rede von „verletzten religiösen Gefühlen“ ist deshalb der Versuch, für und von Religionen Freiräume einzufordern, die Gefühle ihrer Anhänger zu besiedeln und sich dabei vor Widerspruch zu schützen.

Die Äußerung einer freien Meinung ist rücksichtslos gegenüber derartigen Instrumentalisierungen.

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Wer soll das bezahlen?

Eine alte karnevalistische Frage stellt sich auch angesichts unüberschaubarer Atomabfälle.
Der Tagesspiegel möchte von ihren Lesern gern wissen: Wer soll das bezahlen?
Mir fällt das ein:

Wir werden den Atommüll Jahrtausende mit uns herumtragen, weil unsere Endlagervorschläge dieser langfristigen Perspektive nicht folgen können.

Die Frage nach dem Kostenträger läßt sich auch nur für wenige Jahre beantworten und ist ebenfalls immer wieder neu zu stellen. Die Politikerhaftung ist problematisch. Die Energieunternehmen sollten zahlen, werden sich aber nach dem Badbankmodell schnell aus der Verantwortung stehlen. Zum Schluss wird der Steuerzahler sich selbst schützen und arm rechnen. Der Atommüll landet final vagabundierend auf den Weltmeeren in der Nachbarschaft zu den Flüchtlingsschiffen unter ständiger Beobachtung der Meerestiere.

Mein Brückentag

Nach Brückentagen befragt, fällt mir nur ein, dass ich gern einmal die Leverkusener Rheinbrücke einen Tag lang, abwechselnd in beide Richtungen befahren möchte.

Aber wahrscheinlich sind bereits vor mir viele PKW- und LKW-Fahrer auf die Idee gekommen. Brücken haben etwas Verbindliches und gestatten einen ausschweifenden Blick auf Frauen vor Flusslandschaft.

Weißgott haben eigentlich alle Brücken so einen Tag verdient.

Strup van Hondenpoep: Kreuzigungsdynamik

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Strup van Hondenpoep: Kreuzigungsdynamik

 

 

Strup van Hondenpoep, der bekannte flämische Neoexpressionist, macht in seinem Zyklus Glück zum Jahreswechsel ein weiteres Werk der Öffentlichkeit zugänglich.

Unter dem schlichten Titel Kreuzigungsdynamik, zeigt er in dem für ihn typischen Struppistil eine als Hochrelief ausgebildete höchst dynamische Kreuzigungsszene auf Gehwegplatte, die auch den nichtprofessionellen Ausstellungsbesucher einmal mehr beeindrucken wird.

Das Werk ist unbegrenzt zugänglich auf der Thomashofstraße vis-à-vis Ungarnplatz in Aachen.

Ausgeflaggt

In der letzten Zeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass vermeintlich gute Eigenschaften wieder stärker der eigenen Nation zugeordnet werden. Ein Nationalismus, der vielleicht für kleine Nationen zum Überleben in der internationalen Konkurrenz sinnvoll ist, erfasst nun auch Deutschland. So ein Nationalismus beinhaltet die konstruierte Abwertung derer, die nicht dazu gehören und die ebenso konstruierte Überbewertung derer, die der Nation zugehörig sind. Die medienbeachteten internationalen Sportereignisse, zeigen mittlerweile Erscheinungsformen des Nationalismus, die überflüssig bis grenzwertig dämlich wirken. Ich denke dabei an einen Kreisklassetanz der Fußballweltmeistermannschaft, die die überragenden Deutschen von den Losern Argentinien absetzt.
Zulieferer verdienen immer besser, vor allem an der Deutschlandfahne. Und weil ihnen die Fahne noch nicht schön genug ist, überladen sie die Nationalflagge mit dem Bundesschild und machen damit aus der Nationalflagge, die allgemein als Symbol der Nationalität zu nutzen ist, die Bundesdienstflagge. Es ist allerdings eindeutig geregelt, dass die Bundesdienstflagge NICHT die Nationalflagge ist und nur bestimmten Behörden zur Verfügung steht. Ihre private Nutzung ist eine Ordnungswidrigkeit,
Aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Hersteller und Vertreiber dieser Flagge verkaufen also gleich mit, dass diese Flagge nicht genutzt werden darf sowie das Risiko einer Geldbuße. Es bleibt ihr Geheimnis, was sie sich dabei gedacht haben.
Es bleibt ebenfalls ein Geheimnis, was sich die abertausend Bürger denken, die diese Flagge offenbar als verschönerte Nationalflagge nutzen und bei Sportereignissen damit gar ihre Balkone verdunkeln.
Die ganze Sache scheint doch von sehr viel Dilettantismus und Selbstgefälligkeit ohne Substanz geprägt zu sein. Vielleicht ist aber auch die ganze Szene der nationalen Überhöhungen dilettantisch und selbstgefällig.
Dagegen helfen, wie so oft, Erziehung und Bildung.
Man ist geneigt, auch ein ordentliches Bußgeld zu fordern. Möglich wäre das allemal.
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Nationalflagge – für den öffentlichen Gebrauch erlaubt
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Bundesdienstflagge – für den öffentlichen Gebrauch NICHT erlaubt