Über die Eigentümlichkeit der Kunst

Während der Begriff Beute eine lange Geschichte hat, wird der Begriff der Beutekunst so gehandhabt, als sei die Kunst als Beute eng mit dem Nationalsozialismus des 20. Jahrhunderts verbunden. Der Begriff Beutekunst nutzt zur vermeintlichen eigenen Wirksamkeit die Kunst als Ware, ohne am Ende wählerisch zu sein.
Ob die Kunst zur Ware taugt, ist damit zwar beantwortet. Welchen Wert sie hat, bleibt aber offen, wenn man einfach einmal den Marktpreis ignoriert. Dabei stellt sich die heute pervertierte Antwort auf die Frage nach dem Wert der Kunst immer schon. Der hohe Wert der Kunst besteht allgemein darin, dass sie eine nur scheinbar überflüssige Ansicht liefert, die deshalb bedeutungsvoll ist, weil sie nicht bestellt, also frei ist, den Staus quo zu kommentieren und damit über das hinaus zuweisen, was uns immer schon umgibt. Kunst ist damit unbezahlbar. Wenn der Kunsthandel Preise hervorbringt, die es dem Künstler unmöglich macht, seine eigenen Werke zu kaufen, dann wird unmittelbar deutlich, dass der Preis der Kunst den eigentlichen Wert der Kunst nicht abbildet. Der Preis sorgt allerdings dafür, dass die Kunst elitär bewacht wird und breite Bevölkerungsschichten davon abhält, den eigentlichen Wert der Kunst aufzunehmen, weil schließlich teure Kunst als gute Kunst behandelt und gehandelt wird. Kunst bleibt schließlich elitär der Kunstbranche, den reichen Leuten und der kleinen Gruppe der Bildungsbürger vorbehalten, die den Weg zum Kunstwerk gehen wollen und bezahlen können.
Es wird Zeit, dass die gefangen genommene Kunst aus dem Zwang zur Vermarktung befreit wird, und in die Auseinandersetzung der Menschen zurück gegeben wird. Das wirtschaftliche Konzept von Wachstum und Gewinnmaximierung ist vielfach umstritten. In der Kunst zeigt sich die Unzulänglichkeit und Teilhabefeindlichkeit dieses Konzepts des modernen Wirtschaftens.
Die aktuelle Diskussion (2013) um die versprengte Beutekunst aus der Zeit des Nationalsozialismus vermittelt auch, dass das Privateigentum an der Kunst ein Übel ist, das es zuvor schon gab und das bis heute andauert.
Ich wage deshalb die These, dass bezahlte Kunst per se Beutekunst ist. Respektiere ich eine Bagatellgrenze, etwa von einem durchschnittlichen Monatsgehalt für den Privatbesitz von Kunst, dann ist doch jede Kunst im Eigentum, die darüber hinaus geht, eine Beutekunst. Denn sie bedient sich der Ausgrenzung und nutzt Finanzierungsmittel, die sich bereits im Missverhältnis von Arbeit und Kapital in Ausbeutungen und aus Überfluss generiert und sogar im Kunstbetrieb regenerieren. Die Kunst der Museen und des Privatbesitzes hat die Moral der Wertangemessenheit und der Gemeindienlichkeit zunächst nicht auf ihrer Seite. Dieser Mangel kann nur ausgeglichen werden, wenn die Kunst ohne wenn und aber an den Menschen gebracht wird. Der Weg zum Bürger bleibt aber bisher in armseligen Arthotheken und freiem Zutritt an ausgesuchten Tagen stecken.
Beutekunst – dieser oder jener Prägung – gehört schonungslos in die Öffentlichkeit. Wem sie eigentumsrechtlich gehört, ist dabei vollkommen gleichgültig. Immer schon wurde Kunst zur Beute gemacht, um dann nach eine Tilgung des Beutemakels vom nächsten Dieb erbeutet zu werden uns so weiter. Es darf deshalb eine Rückgabe von Beutekunst so wenig geben, wie die absolute Sicherheit, im Besitz eines Kunstwerks zu sein. Im unverrückbaren Besitz verschließt sie die Kunst vor der Erkenntnis. 
Was macht also die Nofretete in Berlin? Sie ist Beutekunst! Ihre Abschiebung nach Ägypten, ihrer alten Heimat, ändert daran nichts. Der öffentliche Zugang zu ihr muss hier wir dort bewerkstelligt werden. Und wie ist es mit dem Bernsteinzimmer? Ebenso! Für Geld kann man dabei selbstverständlich auch andere Positionen einnehmen.
Die 1400 Kunstwerke, die mit abenteuerlichen Strategien und obskuren Gewinnabsichten aus der Zeit des Nationalsozialismus bis heute verschollen waren und über die jetzt gerade öffentlich diskutiert wird, gehören nur in die Öffentlichkeit, sonst nirgendwo hin!

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