Über die Möglichkeiten des Verschneidens

Im Jahr 2012 gab es eine Debatte über die Beschneidung aus religiösen Gründen. Jetzt, im  Jahr 2018, wird das Thema in Irland und dann auch in Deutschland wieder beachtet. Die Zeit  schreibt nun, dass der politische Friede mit den Religionen, die die Beschneidung im Programm haben, vor ein paar Jahren höher bewertet wurde, als die menschenrechtlich gesicherte Unverletzlichkeit der Person. Der Staat müsste sich eigentlich für den Weg demokratischen Rechts entscheiden und nicht für eine fragwürdige Macht, die sich mit Belegen, aber nicht mit Begründungen auf die Religion bezieht.

Ich habe im Jahr 2012 dazu meine Position formuliert. Nun sehe ich mich veranlasst, sie für die Fortführung der Debatte zu wiederholen. Das Problem ist geblieben. Lediglich der Gesetzgeber hat sich einen begrenzten Frieden gesichert und bestimmten Religionen die Beschneidung und ihrem auch nichtmedizinischen Ausführungspersonal zugesichert und das Elternrecht so erweitert, dass die Körperverletzung der Kinder in diesem Zusammenhang gedeckt ist.

Das ist also mein Text von 2012:
Was haben die Menschen nicht schon alles für ihren Gott getan! Das, was einem auf der Welt am liebsten ist, opfert man schließlich auch, wenn die Beziehung zu Gott über allem steht. Die Kultur, und damit die Religion, unterliegt auch bei fundamentalistischer Ausrichtung einem Wandel. Die Menschenopfer sind seltener geworden und die Selbstbestimmung setzt sich immer mehr  durch.

Die Menschenrechte sind ein unmittelbares Recht und deshalb gibt es nur noch wenige Staaten, die davon unbeeindruckt sind. Solche Staaten stehen im Abseits.

Die Menschenrechte sind die verbindliche und verbindende Orientierungsnorm für Gesetze in demokratisch verfassten Gemeinwesen.

Während einige Menschenrechte sich einfach beschreiben lassen und ihre Einhaltung einfach zu prüfen ist, sind andere Menschenrechte sehr viel komplexer.

So ist es beispielsweise denkbar, dass eine Religion ihr Orientierungssystem nicht nur am Seelenheil ausrichtet oder sogar auch Vorschriften beinhaltet, die die Freiheit der Mitglieder begrenzen, die Menschen gängeln oder sie gar bestrafen.

Das alles wird nicht zum Problem in einer aufgeklärten Gesellschaft, wenn der Bürger seine versprochene Mündigkeit auch leben kann. Bekannt ist aber, dass materielle Notsituationen, Prägungen durch vermeintliche Wahrheitssysteme und auflösliche Wahnbeziehungen und die fehlende Erfahrung mit und die große Angst vor der Freiheit dazu führen, dass weltanschauliche Gruppierungen Menschen weitaus mehr steuern, als es uns lieb ist. Insbesondere Kinder brauchen deshalb einen Schutz vor selbst gemachten Wahrheiten und den Ritualen, sie durchzusetzen.

Deshalb ist auch so, dass die Unverletzlichkeit der Person und die Religionsfreiheit nicht gleichberechtigt gegeneinander antreten. Die Unverletzlichkeit der Person hat Vorrang.

Angesichts des Urteils des Landgerichts Köln vom Juni 2012 zur Beschneidungspraxis in einem konkreten Fall wird das Verhältnis von Religionsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Person heftig diskutiert. Es macht den Eindruck, als würden gesellschaftliche Interessengruppen gegeneinander antreten, um die Rangfolge der besagten Grundrechte neu zu bestimmen. Sie bedienen sich dazu aller möglichen Argumente, die sich aus unterschiedlichsten Gottesbildern ergeben. Es gibt den Gott, der uns die Beschneidung für alle männlichen Nachkommen auferlegt und den fehlenden Gott, den wir mit liberaler Vernunft kompensieren und der uns zu dem Ergebnis führt, dass jeder denkbare gute Gott keine Körperverletzung wollen kann. Denkbar wäre beispielsweise auch der geschlechtsgerechte Gott, der – wenn schon, denn schon – die Beschneidung für Frauen fordert oder die Beschneidung von Männern ablehnt.

In dieser Diskussion gehen die Rechtsfragen und die weltanschaulichen Fragen immer mehr eine unentwirrbare Verbindung ein.

Das Gericht hat die Beschneidung nach Recht und Gesetz als Körperverletzung gekennzeichnet. Dazu hätte es auch eigentlich keines Urteils bedurft, weil das Strafgesetzbuch (§223 ff), dessen Rahmen auch für Religionen bindend ist, gar keine Zweifel zulässt. Dass es ein weitgehend strafrechtlich unverfolgte Beschneidungspraxis gibt, ändert daran nichts. Den Operateuren die Möglichkeit des Verbotsirrtums zu eröffnen, ist eine Großzügigkeit des Gerichts. Eigentlich weiß aber jeder Arzt, dass Körperverletzungen nur mit Zustimmung des Patienten und bei medizinischer Indikation oder Unbedenklichkeit möglich sind.

Wer die Geschichte und die Geschichten der Religionen nachliest, merkt schnell, dass auch Religionen trotz aller Ewigkeitsausrichtung dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen, bei dem die Freiheitsrechte sich in der historischen Abfolge nach und nach durchsetzen. Oft sind solche Bewegungen ins Sekulare eher marginal, wenn etwa in Ritualen Kerzen durch Energiesparlampen ersetzt werden. Oft sind sie vorübergehend, wenn man das Glück im Jenseits gegen Geld zusichert. Oft sind sie hartnäckig, wenn nur der Geweihte verbindliche Interpretationen der Wirklichkeit abgeben darf. Manchmal sind sie unterschwellig, wenn beispielsweise auf dem Operationswege die religiös vorgeschriebene Jungfräulichkeit wieder hergestellt wird. Die universale Bedeutung der Menschenrechte ist dabei ein starker Wirkfaktor, der Entwicklungen beschleunigt und verdeckten Entwicklungen zum Durchbruch verhilft.

Es hilft nichts: Allein die fundamentalste Verankerung von Ritualen und ihre Bewahrung führt dazu, dass Religionen sich von gesellschaftlichen Entwicklungen abkoppeln und damit die Sprache der Menschen verlieren, also unwirksam werden. Das religiöse Fundament  bedarf einer prinzipiellen Verrückbarkeit, um wirksam und als Religion hilfreich zu sein.

Der viel bespottete Kölner, der gern einmal die religiösen Gebote übertritt, weil er um die heilende Wirkung der Beichte und den grenzenlos wohlwollenden und gütigen Gott an seiner Seite weiss, bereitet also den Weg  eines prinzipiengeleiteten wie flexiblen Glaubens in der aufgeklärten Gesellschaft.

Als sich unlängst ein Ungläubiger aus Liebe beschneiden ließ, kam das böse Erwachen: Es schmerzte dauerhaft und sein Leben wurde davon sehr viel mehr bestimmt, als er geahnt hatte. Er bereut seinen Entschluss zur Beschneidung immer noch. Als sich unlängst eine Gläubige zum 50. Hochzeitstag zur Jungfrau operieren ließ, um ihrem Mann eine Freude zu machen, da war sie sicher, ein ganz persönliches Geschenk gefunden zu haben.

Es ist bemerkenswert, was Mensch so alles machen. Die Religion dient dabei oft als Argument, auch wenn sie nichts damit zu tun hat. Es ist aber gut, wenigstens die Kinder zu schützen und ihnen blutige Rituale und die seelischen Folgen zu ersparen. Die UN-Kinderrechtskonvention spricht eine deutliche Sprache und ist auch geltendes Recht. Man kann den Kindern den universellen Gott aller Menschen nahe bringen, der niemanden ausschließt und jeden liebt, gleichgültig welchen Makel er hat oder auch nicht hat.

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