DITIB: Wenn ein Staat Religion an den Mann bringt und exportiert

Im Grunde seit Martin Luthers Sicht auf die Welt oder doch wenigstens seit der Französischen Revolution ist es eine Errungenschaft, den Staat ohne ein kompatibles Religionsverständnis zu betreiben. Die Trennung von Staat und Kirche ist uns zur Selbstverständlichkeit geworden. Das heißt, dass die Religionsausübung in Rahmen weltlichen Rechts zu erfolgen hat und dass sich der Staat für seine Zwecke nicht in die Religionsausübung eingreifen darf.

Dieses Verhältnis hat sich allgemein bewährt, wenn es auch weiterhin Streitereien über tradierte Besitzstände der Kirchen gibt.
Dem Religionsverständnis des Islam ist das überwiegend fremd und damit wechselwirkend fremd in Staaten, die hauptsächlich islamisch geprägt sind. Die Religion des Islam hat selbstverständlich eine derart weltlich Seite, dass sie nicht nur sagt, was gut und richtig oder aber verboten ist, sie trachtet danach, Wirkregeln mit Gesetzeskraft vorzugeben. Es gibt also ein islamisches Recht, das aus Offenbarungen und nicht aus dem Willen des Volkes abgeleitet ist und das sich das Volk mit Hilfe der Religion zu eigen machen soll. Diese Scharia unterliegt in der Praxis unterschiedlichen Deutungen und hat vor allem dann eine konkurrierende Wirkung zum staatlichen Recht, wenn irgendwo die Bindung an ein bestimmtes Islamverständnis absolute Bedeutung zugesprochen wird.
Das neuzeitliche Demokratieverständnis, das auf den Freiheitsrechten basiert, ist mit dem organisierten Islam nur selten vereinbar. Es ist freilich nicht auszuschließen, dass sich unabhängige Moslems in Gemeinden innerhalb der staatlichen Rechtsordnung zufrieden zusammenfinden. Allzu häufig ist das aber nicht der Fall, wie die ins Gerede gekommenen salafistischen Gemeinden zeigen.
Nun war es lange Zeit so, dass die 3,5 Millionen Türken in Deutschland in der Religionsausübung keine allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit fanden. Die Idee zentraler Moscheen entwickelte sich spät und zunächst auch langsam. Das änderte sich, als die türkische Regierung ein Religionsministerium einrichtete und später mit der Regierung Erdogan, Politik über dieses Ministerium betrieb und dazu die Religion staatsdienlich instrumentalisierte. In Deutschland wurden die Tendenzen, Politik über Moscheen und deren Imame zu betreiben eher folkloristisch oder als Spielart einer respektablen Weltreligion betrachtet. Dabei ist seit vielen Jahren klar, dass die in Deutschland vom türkischen Staat betriebenen DITIB-Moscheen, vorrangig für den türkischen Staat arbeiten, der auch die Imame anstellt und den Islam selbst für seine Zwecke spezifiziert. Alternativen dazu gibt es in Deutschland kaum. Freigläubigen und eigenwilligen Türken wird das Leben schwer gemacht. Der Deutsche Staat bekommt das nur mit, wenn entsprechende Attacken in strafbaren Übergriffen enden.
Dass nun deutsche Lehrer von der DITIB bespitzelt werden verwundert nicht. Wahrscheinlich gibt es das als Eigenleistung dieser Gemeinden schon lange.
Dass die DITIB auch als wichtiger Kooperationspartner deutscher Ministerien arbeitet, um einen Islamunterricht in deutschen Schulen zu etablieren, war bisher darin begründet, dass die DITIB im Vergleich die überwiegende Anzahl moslemischer Gläubiger hinter sich hat. Nicht im Blick war bisher das staatlich reglementierte Religionsverständnis, das sich weder mit einem diskursiven Islamverständnis noch mit einer demokratischen Daseinsgestaltung verträgt.
Was und wie jemand glaubt, das hat den Staat in seinem Selbstverständnis nicht zu interessieren. Wenn – wie im Fall der DITIB – allerdings geltendes Recht unterlaufen wird und heilige Bücher so gedeutet werden, dass die türkische Regierung per se im Recht ist, dann ist es Zeit, auch einmal die Verfassungsfrage zu stellen. Offenbar etabliert sich hier unter der Religionsfreiheit eine Wahrheitsorganisation, die fremden Mächten dient und in die demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung hineinregnet.
Herr Erdogan hat ja schon oft seinen Wahlkampf nach Deutschland getragen und Wohlverhalten für die türkische Sache und den Himmel eingefordert. Jetzt verankert er sein Standbein in Deutschland.

Bei alldem ist es wohl erforderlich, der DITIB die Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland zu untersagen. Sie ist als staatliche türkische Einrichtung nämlich nicht selbständig reformierbar. Die Bildung unabhängiger Glaubensgemeinschaften als ein Ersatz wäre dagegen zu fördern.

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